Kfz-Wiederzulassung in Saalfeld-Rudolstadt
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Saalfeld-Rudolstadt wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Saalfeld-Rudolstadt.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Saalfeld-Rudolstadt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Saalfeld-Rudolstadt
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Saalfeld-Rudolstadt einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Saalfeld-Rudolstadt (RU, SLF) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Saalfeld-Rudolstadt benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und RU, SLF-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte RU, SLF-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Saalfeld-Rudolstadt
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Saalfeld-Rudolstadt:
Zuständige Zulassungsstelle Saalfeld-Rudolstadt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Schloßstr. 2407318 Saalfeld
Thüringen
Öffnungszeiten: Mo 08:00-14:00, Di 08:00-12:00 13:00-16:00, Mi 08:00-14:00, Do 08:00-12:00 13:00-18:00, Fr 08:00-14:00, Sa-So geschlossen
Kontakt
- Telefon:
- 03671-823-192
- E-Mail:
- zulassung@kreis-slf.de
Wiederzulassung in Saalfeld-Rudolstadt jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Saalfeld-Rudolstadt. Zuletzt aktualisiert: 01.11.2026.