Kfz-Wiederzulassung in Gierstädt/Kleinfahner
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Gierstädt/Kleinfahner wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Gierstädt/Kleinfahner.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Gierstädt/Kleinfahner
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Gierstädt/Kleinfahner
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Gierstädt/Kleinfahner einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Gierstädt/Kleinfahner (GTH) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Gotha.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Gierstädt/Kleinfahner benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und GTH-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte GTH-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Gierstädt/Kleinfahner
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Gierstädt/Kleinfahner:
Zuständige Zulassungsstelle Gierstädt/Kleinfahner
Landratsamt Gotha – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
18.-März-Str. 5099867 Gotha
Thüringen
Öffnungszeiten: Mo,Mi,Fr 09:00-12:00, Di,Do 09:00-12:00, 13:00-18:00
Kontakt
- Telefon:
- 03621-214-593
- E-Mail:
- stva@kreis-gth.de
Wiederzulassung in Gierstädt/Kleinfahner jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Gierstädt/Kleinfahner. Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026.